1. Allgemeines

1.1 Die nachstehenden Bedingungen sind integrierter Bestandteil der Offerte, der Bestellung, der Lieferung, der Auftragsbestätigung und der Rechnung.

1.2 Für alle vorliegenden und künftigen Angebote und Lieferungen gelten die nachstehenden Bedingungen. Spätestens mit der Bestellung gelten diese Lieferungs- und Zahlungsbedingungen als akzeptiert. Abweichungen und besondere Vereinbarungen haben nur Gültigkeit, wenn sie schriftlich bestätigt oder wenn der Auftrag stillschweigend zu den getroffenen Bedingungen ausgeführt wird.

1.3 Die vorliegenden Bedingungen können durch entsprechende Anzeige an den Kunden jederzeit abgeändert oder widerrufen werden.

2. Offertstellung

2.1 Alle unsere Offerten, schriftlich, telefonisch oder mündlich, verstehen sich freibleibend, falls nichts anderes schriftlich vereinbart. Wir bemühen uns, die angebotenen Preise, Mengen, Qualitäten und Lieferfristen einzuhalten.

3. Umfang der Lieferung

3.1 Für Umfang und Ausführung der Lieferung ist die Bestellung, resp. die Auftragsbestätigung massgebend. Leistungen, die darin nicht enthalten sind, werden separat berechnet.

4. Vorschriften am Bestimmungsort

4.1 Der Besteller hat Tomac Computer AG auf die gesetzlichen, behördlichen und anderen Vorschriften aufmerksam zu machen, die sich auf die Ausführung der Lieferung, die Montage, den Betrieb sowie auf Krankheits- und Unfallverhütung beziehen.

5. Preise

5.1 Die Preise verstehen sich netto ab Tomac Computer AG in frei verfügbaren Schweizerfranken, ohne irgendwelche Abzüge. Sämtliche Nebenkosten, wie z.B. die Kosten für Verpackung, Entsorgung, Fracht, Versicherung, Ausfuhr-, Durchfuhr-, Einfuhr- und andere Bewilligungen sowie Beurkundungen, gehen zu Lasten des Bestellers. Ebenso hat der Besteller alle Arten von Steuern, Abgaben, (Entsorgungs-) Gebühren und Zöllen zu tragen. Obige Daten sind verbindlich, sofern für einzelne Aufträge nicht spezielle schriftliche Vereinbarungen getroffen wurden.

5.2 Versand- und Verpackungskosten. Post: Porto und Verpackung, evtl. Expresszuschlag; für übrige Lieferungen gemäss Frachttarif der schweiz. Spediteure. Mindestwarenwert Fr. 100.-, plus Porto.

5.3 Tomac Computer Concept AG behält sich eine Preisanpassung vor, falls zwischen dem Zeitpunkt des Angebots und der vertragsmässigen Ablieferung die Lohnansätze, die Materialpreise oder Angaben und Wechselkurse ändern.

5.4 Ausdrücklich nicht im Preis inbegriffen sind: Die zur Inbetriebnahme nötigen baulichen und elektrischen Installationen etc. Desgleichen Schalter, Schütze und Kabelkanäle soweit sie nicht serienmässig zu den Geräten gehören.

6. Zahlungsbedingungen

6.1 Die Zahlungen sind vom Besteller am Domizil von Tomac Computer AG ohne Abzug von Skonto, Spesen, Steuern und Gebühren irgendwelcher Art wie folgt zu leisten: Barzahlung (EC-Direkt, Postcard. Keine Kreditkarten). Für Rechnungsstellung wird ein Zuschlag gemäss Ansatz verrechnet. Zahlungsziel: 10 Tage netto ab Fakturadatum. Andere Zahlungsbedingungen müssen schriftlich vereinbart werden. Garantierückbehalte sind nicht gestattet. Bei Teillieferungen hat die Zahlung entsprechend dem Umfang der einzelnen Lieferungen zu erfolgen. Die Zahlungspflicht ist erfüllt, sobald in der Schweiz Schweizerfranken zur freien Verfügung von Tomac Computer Concept AG gestellt worden sind.

6.2 Die Zahlungstermine sind auch einzuhalten, wenn Transport, Ablieferung, Montage, Inbetriebnahme oder Abnahme der Lieferung aus Gründen, die Tomac Computer Concept AG nicht zu vertreten hat, verzögert oder verunmöglicht werden. Es ist unzulässig, Zahlungen wegen Beanstandungen, Ansprüchen oder von Tomac Computer Concept AG nicht anerkannten Gegenforderungen des Bestellers zu kürzen oder zurückzuhalten. Die Zahlungen sind auch dann zu leisten, wenn unwesentliche Teile fehlen, aber dadurch der Gebrauch der Lieferung nicht verunmöglicht wird oder wenn sich an der Lieferung Nacharbeiten als notwendig erweisen.

6.3 Hält der Besteller die vereinbarten Zahlungstermine nicht ein, so hat er ohne besondere Mahnung vom Zeitpunkt der Fälligkeit an einen Verzugszins zu entrichten, der sich nach den am Domizil des Bestellers üblichen Zinssätzen richtet, jedoch mindestens 6 Prozent pro Jahr beträgt. Durch die Leistung von Verzugszinsen wird die Verpflichtung zur vertragsgemässen Zahlung nicht aufgehoben.

7. Eigentumsvorbehalt

7.1 Tomac Computer Concept AG behält sich das Eigentum an Ihrer Lieferung bis zu derer vollständiger Bezahlung vor. Der Besteller ist verpflichtet, bei Massnahmen, die zum Schutz des Eigentums von Tomac Computer AG erforderlich sind, mitzuwirken und erteilt mit Unterzeichnung des Auftrags resp. der Bestellung Tomac Computer AG Vollmacht, falls es nötig erscheint, den Eigentumsvorbehalt im zuständigen Register eintragen zu lassen.

7.2 Der Besteller ist verpflichtet, Tomac Computer AG Zugriffe von Drittpersonen auf die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstände unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

8. Lieferfrist

8.1 Die Lieferfrist beginnt, sobald der Vertrag, resp. die Bestellung unterschrieben ist, sämtliche behördlichen Formalitäten wie Einfuhr- und Zahlungsbewilligungen eingeholt, die bei Bestellung zu erbringenden Zahlungen und allfällige Sicherheiten geleistet sind. Sie gilt als eingehalten, wenn bei ihrem Ablauf die Lieferung am Domizil von Tomac Computer AG bereitgestellt ist.

8.2 Die Lieferfrist wird angemessen verlängert:

a) Wenn Tomac Computer AG die zur Ausführung der Bestellung benötigten Angaben nicht rechtzeitig zugehen oder wenn sie der Besteller nachträglich abändert und damit eine Verzögerung der Lieferung verursacht.

b) Wenn Hindernisse auftreten, die ausserhalb des Willens von Tomac Computer AG liegen, ungeachtet, ob sie bei ihm, beim Besteller oder bei einem Dritten entstehen. Solche Hindernisse sind beispielsweise Epidemien, Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, erhebliche Betriebsstörungen, Unfälle, Arbeitskonflikte, verspätete oder fehlerhafte Zulieferung der nötigen Materialien, Ausschusswerden von wichtigen Werkstücken, behördlichen Massnahmen.

c) Wenn der Besteller mit dem von ihm auszuführenden Arbeiten im Rückstand oder mit der Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten im Verzug ist, insbesondere wenn er die Zahlungsbedingungen nicht einhält.

8.3 Eine Konventionalstrafe für verspätete Lieferung bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung.

8.4 Der Besteller hat keinen Anspruch auf Schadenersatz oder Auflösung des Vertrages, resp. Stornierung der Bestellung wegen Verspätung der Lieferung.

8.5 Express: Von 09.00 bis 16.00 Uhr werden Express-Sendungen mit Zuschlag des Express-Portos ausgeführt. Nach 16.00 Uhr erfolgt ein pauschaler Express-Zuschlag von mindestens Fr. 30.-.

8.6 Wurde die Lieferung auf Abruf vereinbart, so ist die Ware spätestens 1 Monat nach dem vereinbarten Bereitschaftstermin abzurufen. Nach dieser Frist ist der Lieferant berechtigt, die volle Zahlung einzufordern und für die weitere Einlagerung und eventuelle Behebung von Stillstandschäden Rechnung zu stellen.

9. Prüfung und Abnahme der Lieferung

9.1 Der Besteller hat Tomac Computer AG allfällige Mängel innert 10 Tagen schriftlich bekanntzugeben. Unterlässt er dies, gilt die Lieferung als angenommen.

9.2 Die verkauften Artikel entsprechen den gesetzlichen Vorschriften und sind, sofern erforderlich, geprüft (SEV, EMPA, SVGM, etc.).

9.3 Jeder weitere Anspruch des Bestellers wegen mangelhafter Lieferung, insbesondere auf Schadenersatz und/oder Auflösung des Vertrags, ist ausgeschlossen.

10. Miet-, Leih-, Ansichts-, Probe-, Ausstellungslieferungen

10.1 Im Reparaturfall besteht kein Anspruch auf ein Leihgerät. Wir stellen Ihnen jedoch gerne ein Mietgerät gegen eine Unkostenpauschale zur Verfügung. Für Mietgeräte die nicht im originalen Auslieferungszustand zurückgegeben werden, verrechnen wir unsere Kosten zur Wiederherstellung. Dies betrifft insbesondere fehlende oder defekte Verpackung und Zubehör wie zum Beispiel Handbücher, Kabel und CDs, sowie zerkratzte, verschmutzte Gehäuse.

10.2 Für Schäden, die Waren solcher Lieferungen erleiden, haftet der Kunde. Der Lieferant behält sich jederzeit Verfügungs- und Eigentumsrecht vor. Ansichts- und Probesendungen sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, innert 10 Tagen nach Empfang der Ware franko zurückzusenden, andernfalls erfolgt Verrechnung.

11. Lieferung/Nutzen und Gefahr

11.1 Nutzen und Gefahr gehen spätestens mit Abgabe der Lieferung ab Tomac Computer AG auf den Besteller über, selbst wenn die Lieferung franko, cif, fob, unter ähnlicher Klausel oder einschliesslich Installation erfolgt. Wird der Versand verzögert oder verunmöglicht aus Gründen, die Tomac Computer AG nicht zu vertreten hat, so wird die Lieferung auf Rechnung und Gefahr des Bestellers gelagert.

12. Transport und Versicherung

12.1 Besondere Wünsche betreffend Transport und Versicherung sind Tomac Computer AG rechtzeitig schriftlich bekanntzugeben. Der Transport erfolgt auf Rechnung des Bestellers. Beschwerden im Zusammenhang mit dem Transport sind vom Besteller bei Erhalt der Lieferung oder der Frachtdokumente unverzüglich an den letzten Frachtführer zu richten.

12.2 Die Versicherung gegen Schäden irgendwelcher Art obliegt dem Besteller. Auch wenn sie von Tomac Computer AG abzuschliessen ist, geht sie auf Rechnung auf Gefahr des Bestellers.

13. Garantiebestimmungen

13.1 Garantieansprüche hat der Kunde ausdrücklich als solche geltend zu machen. Der Kunde ist für den Nachweis des Garantieanspruchs verantwortlich. Die Quittung gilt als Garantieschein. Der Lieferant verpflichtet sich, alle Teile, die während der Garantiezeit nachweisbar zufolge schlechten Materials, fehlerhafter Konstruktion oder mangelhafter Ausführung schadhaft oder unbrauchbar werden, so rasch als möglich und nach seiner Wahl in seinen Werkstätten zu reparieren oder zu ersetzen. Es besteht kein Anspruch auf einen Neuersatz. Defekte Geräte sind uns franko einzusenden. Ersetzte Teile werden Eigentum des Lieferanten und müssen auf Verlangen zurückgegeben werden. Jede Haftung für Schadenersatzforderungen, (insbesondere als Folge direkter oder indirekter Schäden) sowie für Unkosten und Montagekosten sind wegbedungen. Fahrtweg und zusätzliche Arbeiten gehen zu Lasten des Kunden. Es besteht kein Anspruch auf Wandelung oder Minderung. Jeder weitere Anspruch, insbesondere auf Schadenersatz und Auflösung des Vertrages, ist ausgeschlossen. Die Reparatur und Wartung von Software (auch im Garantiefall) ist in jedem Fall ausgeschlossen.

13.2 Die Garantiezeit beträgt in der Regel 24 Monate. Sie beginnt mit Abgang der Lieferung ab Tomac Computer AG oder sofern auch die Installation vom Lieferanten übernommen wurde, bei der ersten Inbetriebnahme. Werden Versand oder Installation verzögert oder verunmöglicht aus Gründen, die Tomac Computer AG nicht zu vertreten hat, so endet die Garantiezeit in jedem Fall spätestens 24 Monate nach Meldung der Versandbereitschaft durch Tomac Computer AG.

13.3 Für ersetzte Teile, sowie Occasionsgeräte gilt, falls nichts anderes festgelegt, eine Garantiefrist von 3 Monaten.

13.4 Von der Garantie ausgeschlossen sind Schäden infolge natürlicher Abnützung, mangelhafter Wartung, Missachtung von Betriebsvorschriften, falscher Handhabung, übermässiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, chemischer oder elektrolytischer Einflüsse, mangelhafter, nicht von Tomac Computer AG ausgeführter Installationsarbeiten, sowie infolge anderer Gründe, die Tomac Computer AG nicht zu vertreten hat.

13.5 Die Garantie erlischt, wenn der Besteller oder Dritte ohne schriftliche Zustimmung von Tomac Computer AG Änderungen oder Reparaturen an der Lieferung vornehmen; ferner, wenn der Besteller nicht umgehend geeignete Massnahmen trifft, damit der Schaden nicht grösser wird und Tomac Computer AG den Schaden beheben kann.

13.6 Für Fremdlieferungen übernimmt Tomac Computer AG die Gewähr lediglich im Rahmen der Garantieverpflichtungen des Unterlieferanten.

14. Haftung

14.1 Tomac Computer AG hat die Lieferung vertragsgemäss auszuführen und seine Garantiepflicht zu erfüllen. Hingegen ist jede weitere Haftung gegenüber dem Besteller für irgendwelche Schäden wegbedungen.

15. Rücknahmen

15.1 Warenrücksendungen können nur nach schriftlicher Vereinbarung mit uns erfolgen. Die Ware muss sich in einwandfreiem, komplettem Zustand und in Originalverpackung (Software ungeöffnet) befinden. Kompatibilitätsprobleme stellen keinen Rücknahmegrund dar.

15.2 Auf Kundenwunsch speziell bestellte Artikel sind vom Umtausch ausgeschlossen. Für die Umtriebe können wir einen angemessenen Kostenanteil in Abzug bringen.

15.3 Falschlieferungen, welche durch Tomac Computer AG ausgeführt wurden, werden nur mit vorzeitiger Ankündigung zurückgenommen.

16. Gültigkeit

16.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind verbindlich. Anderslautende Bedingungen des Bestellers haben nur Gültigkeit, sofern sie von Tomac Computer AG ausdrücklich und schriftlich bestätigt worden sind.

17. Erfüllungsort, Gerichtsstand und Anwendbares Recht

17.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Zürich.

17.2 Das Rechtsverhältnis untersteht dem schweizerischen Recht.

17.3 Tomac Computer AG wird jederzeit bestrebt sein, allfällige Differenzen mit ihren Kunden gütlich und einverständlich zu lösen.

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